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   BVerwG, 12.02.1979 - 5 CB 29.77   

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https://dejure.org/1979,3905
BVerwG, 12.02.1979 - 5 CB 29.77 (https://dejure.org/1979,3905)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1979 - 5 CB 29.77 (https://dejure.org/1979,3905)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1979 - 5 CB 29.77 (https://dejure.org/1979,3905)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zweck des Anwaltszwangs - Vorliegen eines Verfahrensmangels - Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1979 - 5 CB 29.77
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung erfordert mindestens die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts von Bedeutung gewesen ist als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung als "grundsätzlich" rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90).
  • BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
    Auszug aus BVerwG, 12.02.1979 - 5 CB 29.77
    Soweit er in diesem Zusammenhang geltend machen will, ein Verfahrensmangel der in § 133 Nr. 5 VwGO bezeichneten Art sei gegeben, verkennt er, daß eine solche Rüge nur dann als berechtigt anerkannt werden kann, wenn eine Begründung überhaupt unterblieben oder unvollständig oder verworren ist (Beschluß vom 2. November 1972 - BVerwG 5 CB 6.72 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 7]).
  • BGH, 16.10.1963 - IV ZR 17/63

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1979 - 5 CB 29.77
    Zu den auf diese Weise durch Rügeverlust geheilten prozessualen Mängeln gehört auch ein etwaiger Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (BGHZ 40, 179 [183]).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 5 C 43.76

    Beweisaufnahme - Distanzierte Beteiligung eines Beisitzers - Mitglied des

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1979 - 5 CB 29.77
    Zwar kann ein Mangel der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts auch dann vorliegen, wenn das Gericht in einem dem "Erkennen" unmittelbar vorangegangenen Prozeßstadium nicht vorschriftsmäßig besetzt war (Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 5 C 43.76 -).
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